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   VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02   

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VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02 (https://dejure.org/2003,9909)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 UE 571/02 (https://dejure.org/2003,9909)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 UE 571/02 (https://dejure.org/2003,9909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Dienstliche Beurteilung - Benachteiligungsverbot - Erwähnung der Tätigkeit als Frauenbeauftragte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwähnung des Engagements als Vertreterin der Frauenbeauftragte in einer dienstlichen Beurteilung; Dienstlicher Charakter der Tätigkeit als Frauenbeauftragte und Beibehaltung des statusrechtlichen Amtes; Unabhängigkeit und Schutz der Frauenbeauftragten vor sich auf die ...

  • Judicialis

    HGlG § 16 Abs. 2; ; HGlG § 20 Abs. 1; ; HGlG § 20 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis muss Tätigkeit als Frauenbeauftragte erwähnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 262/91

    Erwähnung von Personalratstätigkeit in dienstlicher Regelbeurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02
    Im Hinblick auf dienstliche Beurteilungen sei dieses Amt nicht anders zu behandeln als dasjenige von Mitgliedern der Personalvertretungen, deren ehrenamtliche Tätigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. August 1992 - 7 AZR 262/91 -) in einer Beurteilung nicht einmal erwähnt werden dürfe.

    Sie steht nicht in Widerspruch zu der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der eine ehrenamtliche Tätigkeit nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz im Regelfall in einer dienstlichen Beurteilung nicht erwähnt werden darf (BAG, Urteil vom 9. August 1992 - 7 AZR 262/91 - BAGE 71, 100 = PersR 1993, 85 = NZA 1993, 222).

  • VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01

    Rechtswidrigkeit einer Bewerberauswahlentscheidung wegen maßgebender

    Auszug aus VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02
    Ein Verbot der Begünstigung wegen der Tätigkeit als Frauenbeauftragte nach Art des § 64 Abs. 1 HPVG (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 13. März 2002 - 1 TZ 3188/01 - NVwZ 2002, 876) enthält die Vorschrift nicht.
  • VGH Hessen, 15.08.1995 - 1 TG 2416/95

    Grundsätze des Bewerbungsverfahrensanspruchs gelten nicht für die Bestellung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02
    Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 HGlG nimmt die Frauenbeauftragte jedoch ihre Aufgaben und Befugnisse als dienstliche Tätigkeit war; sie behält somit für die Dauer ihrer Bestellung und auch nach Ablauf der Amtszeit ihr statusrechtliches Amt (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats vom 15. August 1995 - 1 TG 2416/95 - HessVGRspr. 1996, 35 = ZBR 1996, 278), von dessen Aufgaben sie in angemessenem Umfang zu entlasten ist (§ 20 Abs. 1 Satz 3 HGlG).
  • VGH Hessen, 12.12.2000 - 1 TG 4006/00
    Auszug aus VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02
    In derartigen Fällen ist eine fiktive Fortschreibung der letzten dienstlichen Beurteilung vorzunehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2000 - 1 TG 4006/00 -).
  • VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99

    Benachteiligungsverbot  - negative Schlüsse des Dienstherrn aus der Tätigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02
    Zur Begründung seiner mit Beschluss des Senats vom 20. Februar 2002 - 1 UZ 2881/99 - zugelassenen Berufung trägt der Beklagte vor, auf die begehrte Entfernung des Hinweises bestehe kein Anspruch, insbesondere nicht auf Grund des Benachteiligungsverbotes in § 20 Abs. 3 Satz 1 HGlG.
  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10

    Konkurrentenstreit und Bewerberverfahrensanspruch - Zulässigkeit von

    Eine darüber hinausgehende Würdigung ihrer Tätigkeit als Frauenbeauftragte war nicht erforderlich, da der Dienstherr mit der Erwähnung der Übertragung des Amtes sowie der gewährten Entlastung von den sonstigen dienstlichen Aufgaben dem Gebot, der dienstlichen Beurteilung einen vollständigen und richtigen Sachverhalt zugrunde zu legen, nachgekommen ist (s. Hess VGH, Beschluss vom 03.06.2003 - 1 UE 571/02 -, veröffentlicht in von Roetteken, HGlG, Band 2 "Rechtsprechung", Nr. 11 zu § 20 HGlG).

    Eine zu positive Heraushebung ihrer Erfolge ist in der Vergangenheit von einzelnen Frauenbeauftragten schon als eine derartige Benachteiligung empfunden worden (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 03.06.2003, a. a. O.), so dass die geübte Zurückhaltung des Antragsgegners nicht zu beanstanden ist.

  • VGH Hessen, 17.09.2007 - 1 TG 1175/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versetzung

    Dies folgt aus der Erwägung, dass die Frauenbeauftragte institutionell betrachtet in ihre Dienststelle eingegliedert ist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 HGlG; vgl. zu § 20 Abs. 1 Satz 1 HGlG a. F.: Beschluss des Senats vom 30. Juni 2003 - 1 UE 571/02 - Juris) und deshalb bei einer Beteiligung an Personalmaßnahmen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit keine weitergehenden Rechte haben kann als die "aufnehmende Hochschule", der sie angehört und deren Mitwirkung am Versetzungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Satz 5 HBG auf eine Anhörung beschränkt ist.
  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

    Das gilt auch für die Nichterwähnung von Tätigkeiten in Richtervertretungen, denen als unentgeltlich ausgeübtes Ehrenamt kein dienstlicher Charakter zukommt, der ihre Einbeziehung in die Beurteilung erforderte (vgl. auch: HessVGH, B. v. 03.06.2003 - 1 UE 571/02 -, dort zu dem abweichenden Fall der hess. Frauenbeauftragten).
  • VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99
    Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 UE 571/02 fortgesetzt.
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